
„Mitglieder von Alpenvereinen erhalten auf Hütten ein sogenanntes Bergsteigeressen, das im Vergleich zur normalen Karte etwas billiger ist.“
Jede Hütte ist dazu verpflichtet mindestens eine warme Mahlzeit zwischen 12 Uhr mittags und 8 Uhr abends anzubieten. Selbstgebrachte Speisen dürfen in den meisten Fällen in den dafür vorgesehenen Bereichen gegessen werden. Fragt hier zuvor die Wirtin oder den Wirt. Ausgenommen hiervon ist mitgebrachter Alkohol. Der darf, egal wo, nicht getrunken werden.
„Mitglieder von Alpenvereinen erhalten auf Hütten ein sogenanntes Bergsteigeressen, das im Vergleich zur normalen Karte etwas billiger ist.“