Verhalten unterwegs Bleibe auf den ausgewiesenen Wegen und achte auf Beschilderungen

Generell darf sich jeder in der Natur zum Zwecke der Erholung frei bewegen. Wichtig ist aber, auf ein paar Regeln zu achten. So ist es zum Beispiel wichtig, dass Ihr ausgewiesene Wege beachtet und Beschilderungen, beispielsweise im Sinne des Tierschutzes, respektiert. Rehkitze und andere Wildtiere liegen oftmals allein in Wiesen und werden durch rücksichtsloses Verhalten oftmals unnötigerweise aufgescheucht. Aus diesem Grund ist es auch sehr wichtig, dass Hunde immer an der Leine gehalten werden und nicht frei herumlaufen. Abgesehen davon gibt es auch einige Privatgrundstücke oder Futterwiesen sowie Nutzflächen von Landwirtinnen und Landwirten, auf denen man Aktivitäten wie ein entspanntes Picknick unterlassen sollte.
Achtung: Trotz des allgemeinen Betretungsrechts sind Landwirte in bestimmten Monaten nicht erfreut, Spaziergänger über ihre Felder gehen zu sehen. Denn während der sogenannten Nutzzeit dürfen landwirtschaftliche Flächen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Unter Nutzzeit versteht man bei Äckern die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland (also Wiesen) die Zeit des Aufwuchses. Das häufige Betreten der Wiesen durch Spaziergänger schädigt den Aufwuchs erheblich. Gras wird in der ersten Aufwuchsphase durch Trittschäden im Wachstum gehemmt. Kurz vor der Ernte kann das Gras von Spaziergängern niedergedrückt und so nicht vollständig abgemäht werden. Daher ist das Betreten landwirtschaftlicher Flächen während der Vegetationszeit, das heißt etwa von März bis September in jedem Fall zu vermeiden.