Indi­vi­duelle Rege­lungen beachten! Ist das Über­nachten in der Natur erlaubt?

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Diese Frage ist in den Natur­schutz- und Forst­ge­setzen der jeweiligen Bundes­länder unter­schiedlich geregelt. Während speziell in den skan­di­na­vischen Ländern durch das soge­nannte „Jeder­mannsrecht“ alle Bürger grund­legende Rechte bei der Nutzung der Natur genießen, ist das bei uns ein wenig anders. Grund­sätzlich gilt, dass das Über­nachten in Natur­schutz­ge­bieten und auf privaten Grund­s­tücken oder Gärten nicht erlaubt ist. Was ansonsten für öffentliche Plätze und Wälder gilt, ist je nach Aufent­haltsort unter­schiedlich. Wir empfehlen deshalb, dass Ihr Euch vor Eurer geplanten Über­nachtung im Detail darüber informiert, was konkret erlaubt ist. Wenn Ihr dann einen Ort gefunden habt, ist es aus Sicher­heits­gründen zudem empfeh­lenswert, nicht in der Nähe von Hoch­ständen, Futter­stellen oder Gewässern zu über­nachten.

Wichtig bei der Wahl des Schlaf­platzes: Verlasse ihn so, wie du ihn vorge­funden hast!

Diese Regel gilt natürlich nicht nur für eine Über­nachtung in der Natur, sondern sollte generell beachtet werden. Wenn Ihr am nächsten Morgen Eure Lager­stelle wieder verlasst, ist der entstandene Abfall wieder mit nach Hause zu nehmen. Hierfür solltet Ihr unbedingt an einen geeigneten Müll­beutel denken. Grund­sätzlich ist es natürlich ratsam, sich bereits vor der Über­nachtung zu überlegen, welche Dinge man wirklich benötigt und nur diese mitnehmen. So kann unnötiger Plas­ti­k­abfall und anderer von vorn­herein vermieden werden. Und ganz nebenbei erspart Ihr Euch einiges an Aufräum­arbeit.