Individuelle Regelungen beachten! Ist das Übernachten in der Natur erlaubt?

Diese Frage ist in den Naturschutz- und Forstgesetzen der jeweiligen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Während speziell in den skandinavischen Ländern durch das sogenannte „Jedermannsrecht“ alle Bürger grundlegende Rechte bei der Nutzung der Natur genießen, ist das bei uns ein wenig anders. Grundsätzlich gilt, dass das Übernachten in Naturschutzgebieten und auf privaten Grundstücken oder Gärten nicht erlaubt ist. Was ansonsten für öffentliche Plätze und Wälder gilt, ist je nach Aufenthaltsort unterschiedlich. Wir empfehlen deshalb, dass Ihr Euch vor Eurer geplanten Übernachtung im Detail darüber informiert, was konkret erlaubt ist. Wenn Ihr dann einen Ort gefunden habt, ist es aus Sicherheitsgründen zudem empfehlenswert, nicht in der Nähe von Hochständen, Futterstellen oder Gewässern zu übernachten.
Wichtig bei der Wahl des Schlafplatzes: Verlasse ihn so, wie du ihn vorgefunden hast!
Diese Regel gilt natürlich nicht nur für eine Übernachtung in der Natur, sondern sollte generell beachtet werden. Wenn Ihr am nächsten Morgen Eure Lagerstelle wieder verlasst, ist der entstandene Abfall wieder mit nach Hause zu nehmen. Hierfür solltet Ihr unbedingt an einen geeigneten Müllbeutel denken. Grundsätzlich ist es natürlich ratsam, sich bereits vor der Übernachtung zu überlegen, welche Dinge man wirklich benötigt und nur diese mitnehmen. So kann unnötiger Plastikabfall und anderer von vornherein vermieden werden. Und ganz nebenbei erspart Ihr Euch einiges an Aufräumarbeit.